Kürzlich kam in einem Gespräch die Frage auf, wie sich das eigentlich höchst offiziell mit der Rechtschreibreform in Bezug auf Straßennamen verhält. Müssen Straßennamen in Dokumenten erst dann nach den neuen Regeln geschrieben werden, wenn die Reform auch auf den Straßenschildern und in Stadtplänen angekommen ist?

Die Antwort lautet natürlich: Nein! Die neuen Regeln sind in Kraft, und das seit August 2007 sogar verbindlich und ausschließlich. Im Duden* heißt es dazu:

Die Schreibung auf den Straßenschildern weicht oft von den Regeln ab, doch unabhängig von der Schreibweise auf Schildern sollen Straßennamen, beispielsweise innerhalb von Adressen, nach den gültigen orthografischen Regeln geschrieben werden.

Wenn also auf dem Straßenschild »Schloßstraße« steht, dann ist das kein Argument dafür, es auch in Adressen und sonstigen Texten so zu schreiben. Die Schreibweise mit ß ist inzwischen falsch: Wir haben es mit einem kurz ausgesprochenen o zu tun, deshalb schreibt man »Schloss« mit ss – und demzufolge »Schlossstraße« mit drei s. Bei »Straße« spricht man das a lang aus, deshalb bleibt dort das ß.

Wir wollen mal davon ausgehen, dass Städte und Gemeinden nur deshalb keine neuen Schilder aufstellen, weil sie keine Steuergelder verschwenden wollen.

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* Band 9: »Richtiges und gutes Deutsch«, 7. Aufl. 2011
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