»Schwört nicht bei den Göttern. Seid von allein glaubwürdig.«

Pythagoras von Samos (570 bis 500 v. Chr.)

Schon häufiger bin ich gefragt worden, ob ich nicht mal über den Unterschied zwischen »glaubhaft« und »glaubwürdig« schreiben könne. Kein Problem, dieser Unterschied ist eigentlich ganz klar. Dachte ich. Trotzdem recherchiere ich natürlich, bevor ich einen Newsletter schreibe. Und diesmal habe ich dabei noch etwas gelernt.

Mein Verständnis war und ist: Während »glaubhaft« sich auf Dinge oder Sachverhalte bezieht, bewertet »glaubwürdig« Personen. Eine glaubhafte Darstellung ist so gestaltet, dass man sie für wahr halten kann, sie ist einleuchtend und überzeugend. Entsprechendes gilt für eine glaubwürdige Person: Sie ist zuverlässig und integer, ihr Verhalten rechtfertigt das Vertrauen, das man in ihre Aussage setzt.

Googelt man beide Begriffe, zeigt sich, dass diese Abgrenzung auch genau so existiert – allerdings nicht im Duden, sondern im Strafrecht. Das ist ja schon mal was.

Befragt man aber die Rechtschreib-Bibel nach Beispielen für den tatsächlichen Gebrauch der beiden Adjektive, zeigt sich: Insbesondere »glaubwürdig« scheint nicht (mehr) so klar zugeordnet zu sein. Da findet sich etwa das Beispiel »eine glaubwürdige Schilderung des Vorgangs«. Nach der klaren Unterscheidung, die im Strafrecht gängig ist, wäre hier nur »eine glaubhafte Schilderung« sinnvoll und richtig.

Sprache wandelt sich, und das ist grundsätzlich nichts Schlechtes. Wenn Sie trotzdem gerne klare Regeln haben: Halten Sie sich an die oben genannte Abgrenzung, dann machen Sie nichts falsch.

© Juliane Topka 2020
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