Dass eine Kneipe nicht unbedingt an einer Straßenecke liegen muss, um eine »Eckkneipe« zu sein, ist mittlerweile bekannt. Im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes durften wir aber in dieser Woche noch eine ganz neue Bezeichnung für diese Art von Lokal lernen – und zwar direkt vom Bundesverfassungsgericht. Dort lautet der korrekte Begriff
getränkegeprägte Kleingastronomie.
Ich höre ihn ganz laut wiehern, den Amtsschimmel!
Ich roll mich weg. Im Versicherungsjargon heisst das schlicht Schankwirtschaft. Aber mit „getränkegeprägte Kleingastronomie“ haben Sie mir nun einen Ohrwurm verppasst, ich werde es singen, wenn ich das nächste mal meinen Lieblingskunden in seiner Schankwirtschaft heimsuche. Geht kichernd ab.