»Der Wille lockt die Taten nicht herbei.«

Johann Wolfgang von Goethe (1749 bis 1832)

Politiker und Politikerinnen kündigen viel an, wenn der Tag lang ist. Manchmal nehmen sie Angekündigtes auch wieder zurück. Und in letzter Zeit beobachte ich, dass in der zugehörigen Berichterstattung ein Fehler immer häufiger auftritt.

Lesen Sie mal folgenden Satz:

Minister X kündigte an, sich im Lauf des Tages äußern zu wollen.

Fällt Ihnen etwas auf? Ankündigen kann man etwas, das in der Zukunft passieren wird (oder wenigstens passieren soll). Es geht also um Vorhaben, Pläne oder Absichten. Der Wille, etwas zu tun, ist aber nichts, was passieren wird; er ist entweder da oder eben nicht. Er kann sich zwar verändern, aber er lässt sich nicht zeitlich planen. Und das wiederum bedeutet, dass sich ein Wille nicht ankündigen lässt.

Was heißt das für die Berichterstattung? Da gibt es zwei Möglichkeiten. Berichtet man von einer Ankündigung, kann es kein »wollen« geben, richtig ist dann:

Minister X kündigte an, sich im Lauf des Tages zu äußern.

Ob das dann tatsächlich passiert, steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt, aber das ist hier nicht unser Thema. War es tatsächlich nur eine Willensbekundung, ist »ankündigen« das falsche Verb. Dann kann es beispielsweise heißen:

Minister X erklärte, sich im Lauf des Tages äußern zu wollen.

 

© Juliane Topka 2018
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