Allgemeine Geschäftsbedingungen Lektorat
Juliane Topka. Lektorat für Unternehmenskommunikation
Stand: November 2022
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Auftragserteilung
1. Das Angebot zur Durchführung eines Lektorats ist bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
2. Mit der schriftlichen Bestellung einer Leistung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Juliane Topka ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme des Vertragsangebotes erklärt Juliane Topka durch schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Im Auftragsschreiben und dem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
§ 3 Auftragsabwicklung
1. Juliane Topka lektoriert den zu bearbeitenden Text nach bestem Wissen und Gewissen. Ziel der Auftragsdurchführung ist die Optimierung im Hinblick auf Stil, Struktur und Verständlichkeit sowie darüber hinaus eine größtmögliche Reduzierung aller in dem Ausgangstext vorhandenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik).
2. Erhält Juliane Topka den zu bearbeitenden Text in digitaler Form als Word-Datei, werden die Änderungen direkt in der Datei im Word-Korrekturmodus durchgeführt. Sollen oder müssen die Korrekturen per Hand erfolgen, so wird Juliane Topka sie entsprechend den Regelungen der DIN-Korrekturzeichen vornehmen. Individuelle Absprachen (z. B. spezielle, von der DUDEN-Orthografie abweichende Schreibweisen) werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten.
§ 4 Rücksendung
Die Rücksendung des bearbeiteten Textes erfolgt nach den in der Auftragserteilung und Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen. Juliane Topka übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Übermittlung des bearbeiteten Textes. Ihre Rücksendungsverpflichtungen hat Juliane Topka erfüllt, wenn sie den bearbeiteten Text entsprechend der vereinbarten Versendungsform in den Versand gegeben hat.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Weist der bearbeitete Text Fehler auf, die nicht nur unerheblich sind, so hat sie der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung zu reklamieren. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist Juliane Topka eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Wenn Juliane Topka diese Nachbesserung nicht erbringen kann, gewährt sie dem Auftraggeber eine angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Juliane Topka haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Von der Freizeichnung ausgenommen ist die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalspflichten). Hier haftet Juliane Topka auch für leichte Fahrlässigkeit, bei der Verletzung einer Kardinalspflicht jedoch begrenzt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden. Im Übrigen verbleibt es bei der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Vergütung
Die Vergütung ist bei Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein. Mit Verzugseintritt fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Unternehmern 8 Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet Juliane Topka je Mahnschreiben eine Mahngebühr von € 2,50.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
3. Gerichtsstand ist Hamburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.